Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomiebereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen  an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.

2. Gruppenreservierungen

Bei der Buchung von mehr als acht Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Gästehauses im  vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 15 % des bestellten Kontingentes bis 7 Tage vor Mietbeginn.  Eine Optionsfrist läuft, solange nichts anderes vereinbart wurde, mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage.

Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Bei Teilstornierungen gelten die Rücktrittsrechte wie unter Punkt 4. Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich als Brutto-Preise. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig .

Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar zu begleichen.

4. Reservierungsänderungen

a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.

Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen:

 

   bis 30 Tage vor Mietbeginn 0 % des Mietpreises
   29 bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
   bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
   1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen     100 % des Gesamtpreises.

 

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Lediglich bei Arrangements und Veranstaltungen oder Tagungen behält sich das Gästehaus vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% maximal jedoch €150,00 zu berechnen. Karten aller Art, Theater, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.

 

c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Gästehaus anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Gästehaus zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.

Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.

5. Wertsachen

Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Gästehaus bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

6. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.

7. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,- erkennt der Gast an.

8. Kündigung durch das Gästehaus

Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

9. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Suhl vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

 

Die Geschäftsführung